Glossary entry (derived from question below)
German term or phrase:
Kopplungsklausel
Italian translation:
clausola di effetto connesso / legante
Added to glossary by
Hannelore Grass (X)
Jun 6, 2012 09:44
12 yrs ago
German term
Kopplungsklausel
German to Italian
Law/Patents
Human Resources
Arbeitsvertrag
Aufgrund der Kopplungsklausel im Vertrag des Klaegers mit den Beklagten endete sein Anstellungsverhaeltnis.
Kopplungsklausel im Arbeitsvertrag einer Fuehrungskraft.
Kopplungsklausel Landesgericht Duesseldorf Urteil vom 29.05.1989
Kopplungsklausel im Arbeitsvertrag einer Fuehrungskraft.
Kopplungsklausel Landesgericht Duesseldorf Urteil vom 29.05.1989
Proposed translations
(Italian)
3 | clausola legante | Monica Cirinna |
3 | clausola di vendita abbinata (di prodotti) | Cristina Bufi Poecksteiner, M.A. |
Change log
Jun 21, 2012 16:36: Hannelore Grass (X) Created KOG entry
Jun 21, 2012 16:37: Hannelore Grass (X) changed "Field" from "Other" to "Law/Patents"
Proposed translations
2 hrs
Selected
clausola legante
http://www.google.it/#hl=it&output=search&sclient=psy-ab&q=c...
non ho tutto il contesto, quindi deve vedere tu, ma potresti dire anche tying clause
http://www.treccani.it/enciclopedia/monopolio-e-politiche-an...
non ho tutto il contesto, quindi deve vedere tu, ma potresti dire anche tying clause
http://www.treccani.it/enciclopedia/monopolio-e-politiche-an...
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4 mins
clausola di vendita abbinata (di prodotti)
- Kopplung (Handel) = operazione o vendita abbinata
-- Kopplungsklausel = clausola che preveda la vendita abbinata di prodotti
----------
I contratti di esclusiva nella vendita dei carburanti ... corso attraverso l'imposizione di una ***clausola che preveda la vendita abbinata di prodotti***.
http://old.faib.it/documenti/2002/dellaquila_kupit_2.htm
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Note added at 5 mins (2012-06-06 09:49:19 GMT)
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o clausola di non concorrenza
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Note added at 12 mins (2012-06-06 09:56:33 GMT)
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Vedasi http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:...
- 5.2.3 Wettbewerbsverbote
- 5.2.4 Kopplungsklauseln
5.2.3 Wettbewerbsverbote
(154) Artikel 3 Absatz 2 der GFTT verbietet alle Verpflichtungen, mit denen eine der Parteien daran gehindert wird, "in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Herstellung, Gebrauch oder Vertrieb mit dem anderen Vertragspartner, mit diesem verbundenen oder mit anderen Unternehmen in Wettbewerb zu treten". Die GFTT behandelt somit ungeachtet der Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihrer Stellung auf den relevanten Märkten alle Arten von Wettbewerbsverboten als ernste, mit einer Freistellung unvereinbare Beschränkungen. Die GFTT unterscheidet auch nicht zwischen Beschränkungen, die den Lizenznehmer daran hindern, unabhängige FuE zu betreiben, eigene oder fremde konkurrierende Technologien anzuwenden oder konkurrierende Produkte zu vertreiben.
5.2.4 Kopplungsklauseln
(161) Kopplungsklauseln, soweit sie vom Lizenzgeber selbst [52] oder von durch den Lizenzgeber benannten Unternehmen [53] zu liefernde, nicht unter das Patent fallende Erzeugnisse betrafen, wurden von der Kommission bisher im Allgemeinen negativ beurteilt. In seinem Urteil zum Fall Windsurfing [54] bestätigte der EuGH eine Entscheidung der Kommission, in der diese eine Lizenzvereinbarung verworfen hatte, in der der Lizenzgeber die Lizenzierung eines Patents (für Surfbrett-Takelagen) davon abhängig machte, dass der Lizenznehmer sich verpflichtete, ausschließlich Bretter zu kaufen, zu verwenden und zu verkaufen, die der Lizenzgeber zuvor genehmigt hatte. In diesem Fall lagen die gekoppelten Produkte (die mit den Takelagen zu verwendenden Bretter) außerhalb des Geltungs bereichs des von dem Lizenzgeber gehaltenen Patents. In dieser Situation kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass "die den Lizenznehmern willkürlich auferlegte Verpflichtung, das patentierte Erzeugnis nur zusammen mit einem von dem Patent nicht erfassten Erzeugnis zu verkaufen, [...] für die Nutzung des Patents [nicht] unerlässlich" war und demnach unter Artikel 81 Absatz 1 fiel. Der Gerichtshof äußerte sich jedoch nicht zu der Frage der Anwendbarkeit von Artikel 81 Absatz 3 auf eine solche Verpflichtung. Die Möglichkeit, eventuell aus einer solchen Kopplung erwachsende Effizienzgewinne nach Artikel 81 Absatz 3 zu berücksichtigen, steht also nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH.
-- Kopplungsklausel = clausola che preveda la vendita abbinata di prodotti
----------
I contratti di esclusiva nella vendita dei carburanti ... corso attraverso l'imposizione di una ***clausola che preveda la vendita abbinata di prodotti***.
http://old.faib.it/documenti/2002/dellaquila_kupit_2.htm
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Note added at 5 mins (2012-06-06 09:49:19 GMT)
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o clausola di non concorrenza
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Note added at 12 mins (2012-06-06 09:56:33 GMT)
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Vedasi http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:...
- 5.2.3 Wettbewerbsverbote
- 5.2.4 Kopplungsklauseln
5.2.3 Wettbewerbsverbote
(154) Artikel 3 Absatz 2 der GFTT verbietet alle Verpflichtungen, mit denen eine der Parteien daran gehindert wird, "in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Herstellung, Gebrauch oder Vertrieb mit dem anderen Vertragspartner, mit diesem verbundenen oder mit anderen Unternehmen in Wettbewerb zu treten". Die GFTT behandelt somit ungeachtet der Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihrer Stellung auf den relevanten Märkten alle Arten von Wettbewerbsverboten als ernste, mit einer Freistellung unvereinbare Beschränkungen. Die GFTT unterscheidet auch nicht zwischen Beschränkungen, die den Lizenznehmer daran hindern, unabhängige FuE zu betreiben, eigene oder fremde konkurrierende Technologien anzuwenden oder konkurrierende Produkte zu vertreiben.
5.2.4 Kopplungsklauseln
(161) Kopplungsklauseln, soweit sie vom Lizenzgeber selbst [52] oder von durch den Lizenzgeber benannten Unternehmen [53] zu liefernde, nicht unter das Patent fallende Erzeugnisse betrafen, wurden von der Kommission bisher im Allgemeinen negativ beurteilt. In seinem Urteil zum Fall Windsurfing [54] bestätigte der EuGH eine Entscheidung der Kommission, in der diese eine Lizenzvereinbarung verworfen hatte, in der der Lizenzgeber die Lizenzierung eines Patents (für Surfbrett-Takelagen) davon abhängig machte, dass der Lizenznehmer sich verpflichtete, ausschließlich Bretter zu kaufen, zu verwenden und zu verkaufen, die der Lizenzgeber zuvor genehmigt hatte. In diesem Fall lagen die gekoppelten Produkte (die mit den Takelagen zu verwendenden Bretter) außerhalb des Geltungs bereichs des von dem Lizenzgeber gehaltenen Patents. In dieser Situation kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass "die den Lizenznehmern willkürlich auferlegte Verpflichtung, das patentierte Erzeugnis nur zusammen mit einem von dem Patent nicht erfassten Erzeugnis zu verkaufen, [...] für die Nutzung des Patents [nicht] unerlässlich" war und demnach unter Artikel 81 Absatz 1 fiel. Der Gerichtshof äußerte sich jedoch nicht zu der Frage der Anwendbarkeit von Artikel 81 Absatz 3 auf eine solche Verpflichtung. Die Möglichkeit, eventuell aus einer solchen Kopplung erwachsende Effizienzgewinne nach Artikel 81 Absatz 3 zu berücksichtigen, steht also nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH.
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