Glossary entry

German term or phrase:

Kopplungsklausel

Italian translation:

clausola di effetto connesso / legante

Added to glossary by Hannelore Grass (X)
Jun 6, 2012 09:44
12 yrs ago
German term

Kopplungsklausel

German to Italian Law/Patents Human Resources Arbeitsvertrag
Aufgrund der Kopplungsklausel im Vertrag des Klaegers mit den Beklagten endete sein Anstellungsverhaeltnis.
Kopplungsklausel im Arbeitsvertrag einer Fuehrungskraft.
Kopplungsklausel Landesgericht Duesseldorf Urteil vom 29.05.1989
Change log

Jun 21, 2012 16:36: Hannelore Grass (X) Created KOG entry

Jun 21, 2012 16:37: Hannelore Grass (X) changed "Field" from "Other" to "Law/Patents"

Discussion

Hannelore Grass (X) (asker) Jun 13, 2012:
Effetto connesso Clausola di "effetto connesso" va bene: l'avvocato lo ha accettato così.
Monica Cirinna Jun 7, 2012:
starei su interdipendenza - ma magari il legale ti sa dare una definizione più precisa
Hannelore Grass (X) (asker) Jun 7, 2012:
Grazie Monica! Pensavo a una cosa del genere ankio! Forse anke clausola di "effetto connesso"? Ho fatto la domanda a un legale e sto aspettando la risposta: appena arriva, vi faccio partecipe!!! Per ora grazie a tutti!!!
Monica Cirinna Jun 6, 2012:
Ciao Hannelore, ho capito cos'è ma non so dirti un equivalente in italiano, forse direi "clausola di interdipendenza", visto che la posizione di Geschäftsführer è collegata a quella di dipendente. Buona continuazione!
Hannelore Grass (X) (asker) Jun 6, 2012:
Faccio 1 aggiunta: Problematischer wird es, wenn eine Koppelungsklausel im Vertrag enthalten ist und dadurch die Anstellung an die Organstellung des Geschäftsführers gebunden wird. Ist das Anstellungsverhältnis unbefristet, führt eine Koppelungsklausel dazu, dass das Anstellungsverhältnis im Fall der Abberufung des Geschäftsführers nach Ablauf der anwendbaren Kündigungsfrist endet. Handelt es sich jedoch um einen befristeten Anstellungsvertrag, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen und es verbleibt nur die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, die aber nur bei vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 BGB möglich ist. Folglich führt die Koppelungsklausel in einem solchen Fall nur dazu, dass die Abberufung lediglich eine außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach sich ziehen kann. Andernfalls läuft die Koppelungsklausel ins Leere und der Geschäftsführervertrag behält bis zum Ablauf der Befristung seine Gültigkeit.

Proposed translations

2 hrs
Selected

clausola legante

http://www.google.it/#hl=it&output=search&sclient=psy-ab&q=c...

non ho tutto il contesto, quindi deve vedere tu, ma potresti dire anche tying clause

http://www.treccani.it/enciclopedia/monopolio-e-politiche-an...
Something went wrong...
2 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Grazie!!"
4 mins

clausola di vendita abbinata (di prodotti)

- Kopplung (Handel) = operazione o vendita abbinata
-- Kopplungsklausel = clausola che preveda la vendita abbinata di prodotti

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I contratti di esclusiva nella vendita dei carburanti ... corso attraverso l'imposizione di una ***clausola che preveda la vendita abbinata di prodotti***.
http://old.faib.it/documenti/2002/dellaquila_kupit_2.htm

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Note added at 5 mins (2012-06-06 09:49:19 GMT)
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o clausola di non concorrenza

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Note added at 12 mins (2012-06-06 09:56:33 GMT)
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Vedasi http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:...
- 5.2.3 Wettbewerbsverbote
- 5.2.4 Kopplungsklauseln

5.2.3 Wettbewerbsverbote

(154) Artikel 3 Absatz 2 der GFTT verbietet alle Verpflichtungen, mit denen eine der Parteien daran gehindert wird, "in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Herstellung, Gebrauch oder Vertrieb mit dem anderen Vertragspartner, mit diesem verbundenen oder mit anderen Unternehmen in Wettbewerb zu treten". Die GFTT behandelt somit ungeachtet der Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihrer Stellung auf den relevanten Märkten alle Arten von Wettbewerbsverboten als ernste, mit einer Freistellung unvereinbare Beschränkungen. Die GFTT unterscheidet auch nicht zwischen Beschränkungen, die den Lizenznehmer daran hindern, unabhängige FuE zu betreiben, eigene oder fremde konkurrierende Technologien anzuwenden oder konkurrierende Produkte zu vertreiben.

5.2.4 Kopplungsklauseln

(161) Kopplungsklauseln, soweit sie vom Lizenzgeber selbst [52] oder von durch den Lizenzgeber benannten Unternehmen [53] zu liefernde, nicht unter das Patent fallende Erzeugnisse betrafen, wurden von der Kommission bisher im Allgemeinen negativ beurteilt. In seinem Urteil zum Fall Windsurfing [54] bestätigte der EuGH eine Entscheidung der Kommission, in der diese eine Lizenzvereinbarung verworfen hatte, in der der Lizenzgeber die Lizenzierung eines Patents (für Surfbrett-Takelagen) davon abhängig machte, dass der Lizenznehmer sich verpflichtete, ausschließlich Bretter zu kaufen, zu verwenden und zu verkaufen, die der Lizenzgeber zuvor genehmigt hatte. In diesem Fall lagen die gekoppelten Produkte (die mit den Takelagen zu verwendenden Bretter) außerhalb des Geltungs bereichs des von dem Lizenzgeber gehaltenen Patents. In dieser Situation kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass "die den Lizenznehmern willkürlich auferlegte Verpflichtung, das patentierte Erzeugnis nur zusammen mit einem von dem Patent nicht erfassten Erzeugnis zu verkaufen, [...] für die Nutzung des Patents [nicht] unerlässlich" war und demnach unter Artikel 81 Absatz 1 fiel. Der Gerichtshof äußerte sich jedoch nicht zu der Frage der Anwendbarkeit von Artikel 81 Absatz 3 auf eine solche Verpflichtung. Die Möglichkeit, eventuell aus einer solchen Kopplung erwachsende Effizienzgewinne nach Artikel 81 Absatz 3 zu berücksichtigen, steht also nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH.
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