Glossary entry

English term or phrase:

burgage plot

German translation:

Bürgerlehen

Added to glossary by Manuela Junghans
Mar 11, 2007 18:17
17 yrs ago
2 viewers *
English term

burgage plot

English to German Social Sciences History Scottish/British history
Wie nennt man diese speziellen "plots" gemäß der Definition des untenstehenden Links auf deutsch?? Gibt es dafür überhaupt eine deutsche Entsprechung oder eine eventuelle (möglichst kurze :-) Umschreibung?

http://en.wikipedia.org/wiki/Burgage_plots

Vielen Dank für die Hilfe der Historiker unter euch.

Proposed translations

7 mins
Selected

Bürgerlehen

according to Thieme-Preusser1883 dictionary

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Note added at 9 mins (2007-03-11 18:27:26 GMT)
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frz. = fief roturier

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Note added at 12 mins (2007-03-11 18:30:12 GMT)
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"Bürgerlehen" is mentioned in this article:
http://de.wikipedia.org/wiki/Burg_Stolberg

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Note added at 17 mins (2007-03-11 18:34:47 GMT)
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Muret-Sanders 1919: "Bürgerleh(e)n=Besitz von Ländereien, die Bewohner eines burough oder city zu Lehen haben"

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Note added at 21 mins (2007-03-11 18:39:12 GMT)
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note differences between Scotland and England according to Webster
"1 : a tenure by which real property in English boroughs was held of the king or other lord for a certain yearly rent compare SOCAGE
2 : a tenure by which real property in Scottish royal burghs was held directly of the king for the service of watching and warding compare FEU"
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke.....auch an Kim. Ich hab mich für das Bürgerlehen entschieden, da dies hier am besten in den Kontext passte."
+1
28 mins

Burgrechts-Leihe/Rente

burgage tenure - Burgrecht

http://www.woerterbuch.info/?query=tenure&s=dict

JSTOR: The Beginnings of Town Life in the Middle Ages
This first made the trader personally free; then freed the soil, and created the tenure known as bourgage (French), burgage (English), Leihe zu Burgrecht ...
links.jstor.org/sici?sici=0033-5533(189607)10%3A4%3C359%3ATBOTLI%3E2.0.CO%3B2-0 - Similar pages

A. Burgrechts-Leihe / Sie ist freie Erbzinsleihe: Ein bestimmtes Vermögensobjekt - Liegenschaften wie Weingärten, Gärten, auch Brandstätten, ferner Häuser und Keller - wird vom Leihegeber dem Leihenehmer und seinen Nachkommen ohne zeitliche Beschränkung (daher "Erb"-Leihe) in die Nutzungs- und Verfügungsgewalt übertragen, ohne dass es damit zu einer persönlichen Abhängigkeit des Leihenehmers vom Leihegeber gekommen wäre (daher "freie" Leihe). Die Gegenleistung dafür kann entweder allein in der Entrichtung einer regelmäßigen Geldleistung (= Zins: daher Erb-"Zins"-Leihe) bestehen oder zusätzlich in einem Kaufpreis. Die Rechtsmacht des Leihenehmers besteht in der Nutzungsgewalt über das ganze Objekt ebenso wie in dem Recht, das B. zu veräußern und zu verpfänden. Die Rechtsmacht des Leihegebers umfasst das Zinsbezugsrecht, allenfalls die Kaufpreisförderung, und die Mitwirkung bei Veräußerungen und Belastungen durch den Leihenehmer.
B. Burgrechts-Rente / Hier handelt es sich um eine Form des Rentenkaufs: Der Rentengläubiger erwirbt mit der Hingabe einer Geldsumme an einen Liegenschaftseigner gegen diesen und den jeweiligen Liegenschaftseigner als Rentenschuldner das Recht auf regelmäßige Entrichtung einer Geldsumme ("Rente"). Mit der Verpflichtung zur Rentenzahlung ist der jeweilige Liegenschaftseigner ebenso wie bei einer Verpflichtung zu Zinszahlung (o. A.) in seiner Rechtsmacht beschränkt. Der Unterschied zur B.-Leihe besteht darin, dass bei dieser als Gegenleistung für die regelmäßige Natural- oder Geldleistung die Übergabe des Vermögensobjektes zu B. erfolgt, bei der Rente hingegen die Gegenleistung für die Rentenberechtigung in der Zahlung einer Geldsumme besteht, das Vermögensobjekt aber den Besitzer nicht wechselt:

http://www.imareal.oeaw.ac.at/wtb/glossar.htm
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